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5.500 DPF-Mitglieder wählen gemäß §§ 13 und 30 der Satzung die Vertreterversammlung.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung aus 100 als Vertreter und Ersatzvertreter gewählten DPF-Mitgliedern wählt gemäß §§ 24, 34 und 35 der Satzung den Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, berät, fördert und überwacht gemäß §§ 21 und 25 der Satzung den Vorstand.
Vorstand
Der Vorstand fördert gemäß § 2 der Satzung die Mitglieder und führt zu diesem Zweck die Geschäfte der Genossenschaft gem. §§ 22 und 23 der Satzung.