Die Mitgliedschaft bei der DPF ist eine zwingende Voraussetzung, wenn Sie eine unsere Wohnungen oder unser Serviceangebot nutzen möchten.
Wir danken für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.
Der Zweck unserer Genossenschaft ist es, unsere Mitglieder mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Vergabe von Wohnraum erfolgt nach den von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossenen „Grundsätzen zur Vergabe von Genossenschaftswohnungenʺ. Danach ist das Hauptkriterium für die Überlassung von Wohnraum an unsere Mitglieder die Dauer der Zugehörigkeit zu unserer Genossenschaft. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig der Genossenschaft beizutreten. Nach den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und unserer Satzung ist der Vorstand das zuständige Organ, dass über die Zulassung des Beitrittes entscheidet.
Die aktuell schwierige Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt macht es erforderlich, auch rechtzeitig über einen Beitritt von Kindern, Enkelkindern und Urenkeln zu unserer Genossenschaft nachzudenken. Zu diesem Zweck halten wir Geschenkgutscheine bereit, mit denen eine DPF-Mitgliedschaft verschenkt werden kann. Unsere Genossenschaft konnte deshalb in den vergangenen Jahren einen sukzessiven Anstieg der Mitgliederzahlen verzeichnen.
Der angespannte Wohnungsmarkt führt bei nahezu allen Berliner Wohnungsgenossenschaften jedoch dazu, dass eine so große Anzahl von Anträgen auf Beitritt gestellt werden, die nicht mehr bewältigt werden können. Aktuell liegen uns so viele Aufnahmeanträge vor, dass wir einige Zeit benötigen, um diese zu bearbeiten.
Der Vorstand hat deshalb – ab dem 1. Dezember 2022 ‒ einen vorübergehenden Aufnahmestopp für neue Mitglieder beschlossen. Hiervon ausgenommen sind Kinder, Enkelkinder und Urenkel von Mitgliedern unserer Genossenschaft, sofern die Mitgliedschaft aktiv besteht. Bei Antragstellung ist das Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen. Sofern Sie nicht zu dem oben definierten Personenkreis gehören, für den eine Ausnahme besteht, bitten wir von Aufnahmeanträgen vorerst abzusehen.
Es ist beabsichtigt, den Aufnahmestopp zu gegebener Zeit wieder aufzuheben und dies an dieser bekanntzugeben. Nach der Aufhebung des Aufnahmestopps können Sie sich gern erneut an uns wenden.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.