Die Mitgliedschaft bedeutet, Teil einer Genossenschaft zu sein und bei wichtigen Entscheidungen mitreden zu können.
Sie beginnt mit einer Beitrittserklärung, mit der die Satzung der Genossenschaft anerkannt wird, und ist meist mit einer finanziellen Beteiligung in Form von Geschäftsanteilen verbunden, deren Details in der Satzung festgelegt sind.
Unsere Mitglieder können sich auf vielfältige Weise in unserer Gemeinschaft und in ihre Nachbarschaft aktiv einbringen. Neben dem „Grundrecht“ der Wahl eines Vertreters zur Vertretung ihrer Interessen in der Vertreterversammlung, ist beispielsweise auch das Mitwirken in fakultativen Organen, Arbeitsgruppen und Beiräten zu Themen rund um das Wohnen oder der Genossenschaft möglich. Hier ist echtes Engagement gefragt! Denn unser Ziel ist es, unseren Mitgliedern dauerhaft guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnraum zu bieten. Dabei ist eine Mitgliedschaft nicht zwingend an das Wohnen in einer Wohnung der Genossenschaft gekoppelt.
Welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben, ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und der jeweiligen Satzung.


