Wir geben Raum zum Leben.

Die Organe unserer Genossenschaft

Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist wie eine große Gemeinschaft, in der man Mitglied und gleichzeitig Mitbesitzer ist. Damit diese Gemeinschaft funktioniert, also handeln kann, braucht sie verschiedene Organe – ähnlich wie ein Körper Herz, Hirn und Hände oder Füße braucht, um Dinge zu tun.

Bei größeren Genossenschaften, wie bei uns, mit Tausenden von Mitgliedern, wäre ein Handeln nicht möglich, wenn alle gleichzeitig mitdiskutieren und mitentscheiden wollten. Deshalb gibt es die Vertreterversammlung – eine Art Mini-Parlament. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte Vertreter und Ersatzvertreter, die dann stellvertretend für alle die wichtigsten Entscheidungen treffen. Das funktioniert wie bei einer politischen Wahl: Man wählt jemanden, dem man vertraut, und der vertritt dann die eigenen Interessen.

Diese Vertreter treffen sich mindestens einmal im Jahr und entscheiden über die wirklich wichtigen Fragen. Beispielsweise wählen diese die Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat als Überwachungs-, Förder- und Beratungsorgan bestellt, kontrolliert, fördert und berät den Vorstand. Dieser handelt. Er organisiert und kümmert sich zusammen mit den Mitarbeitenden darum, dass alle Ziele unserer Satzung verfolgt werden und die Verwaltung der Genossenschaft zum Wohle der Mitglieder erfolgt. Zum besseren Verständnis hier ein Schaubild und weiter unten noch einmal etwas ausführlicher:

Mitglieder

Die Mitgliedschaft bedeutet, Teil einer Genossenschaft zu sein und bei wichtigen Entscheidungen mitreden zu können.

Sie beginnt mit einer Beitrittserklärung, mit der die Satzung der Genossenschaft anerkannt wird, und ist meist mit einer finanziellen Beteiligung in Form von Geschäftsanteilen verbunden, deren Details in der Satzung festgelegt sind.

Unsere Mitglieder können sich auf vielfältige Weise in unserer Gemeinschaft und in ihre Nachbarschaft aktiv einbringen. Neben dem „Grundrecht“ der Wahl eines Vertreters zur Vertretung ihrer Interessen in der Vertreterversammlung, ist beispielsweise auch das Mitwirken in fakultativen Organen, Arbeitsgruppen und Beiräten zu Themen rund um das Wohnen oder der Genossenschaft möglich. Hier ist echtes Engagement gefragt! Denn unser Ziel ist es, unseren Mitgliedern dauerhaft guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnraum zu bieten. Dabei ist eine Mitgliedschaft nicht zwingend an das Wohnen in einer Wohnung der Genossenschaft gekoppelt.

Welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben, ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und der jeweiligen Satzung.

Vertreter

Die Vertreter übernehmen innerhalb  unserer Wohnungsgenossenschaft eine wichtige Rolle, indem sie stellvertretend für alle Mitglieder deren Interessen vertreten und an wichtigen Entscheidungen mitwirken.

Sie nehmen an der Vertreterversammlung teil, in der über zentrale Themen wie Satzungsänderungen, organisatorische Fragen oder die Wahl wichtiger Gremien beraten und entschieden wird.

Die Vertreter werden von unseren Mitgliedern gewählt und handeln in deren Auftrag, damit Wünsche, Meinungen und Anliegen von ihnen in die Entscheidungen der Genossenschaft einfließen.

Unsere Vertreterversammlung besteht aus knapp 120 gewählten Vertretern und Ersatzvertretern unserer Mitglieder und wählt gemäß der Satzung den Aufsichtsrat.

Vorstand

Der Vorstand ist das zentrale Leitungsorgan einer Genossenschaft und kümmert sich um alle laufenden Geschäfte sowie um die Organisation des täglichen Betriebs. Er ist sozusagen der Kopf der Genossenschaft, der Entscheidungen trifft und dafür sorgt, dass alles reibungslos funktioniert.

Nach außen vertritt der Vorstand die Genossenschaft gegenüber Geschäftspartnern, Behörden und der Öffentlichkeit und entscheidet eigenverantwortlich über das Tagesgeschäft, dabei hält er sich stets an die gesetzlichen Vorgaben, die Satzung und die Beschlüsse der Mitglieder.

In der Regel besteht der Vorstand aus mehreren genossenschaftlichen Mitgliedern, die für eine bestimmte Zeit bestellt werden und bei Bedarf wiederberufen oder abberufen werden können.

Er arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen und informiert diesen regelmäßig über wichtige Planungen und Entwicklungen. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in der Satzung festgelegt, wobei der Vorstand insbesondere dafür verantwortlich ist, die Mitglieder zu fördern und die Geschäfte der Genossenschaft in ihrem Sinne zu führen.

Aufsichtrat

Der Aufsichtsrat ist ein wichtiges Gremium der Genossenschaft und setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand gewahrt bleiben.

Seine zentrale Aufgabe ist es, den Vorstand bei der Geschäftsführung zu begleiten, zu beraten und sorgfältig zu überwachen. Dabei prüft er unter anderem, wie das Tagesgeschäft läuft, kontrolliert den Jahresabschluss und den Lagebericht und wirkt bei der Verwendung des Gewinns mit.

Außerdem entscheidet der Aufsichtsrat darüber, wer dem Vorstand angehört, indem er dessen Mitglieder bestellt oder abberuft.

Damit er diese Verantwortung erfüllen kann, hat er weitreichende Informations- und Kontrollrechte und darf jederzeit Einsicht in die Unterlagen und Bücher der Genossenschaft nehmen.

Wie der Aufsichtsrat zusammengesetzt ist und welche Rechte und Pflichten er hat, ist gesetzlich festgelegt und wird durch die Satzung der Genossenschaft konkretisiert. Nach den Vorgaben der Satzung bestellt, berät, unterstützt und überwacht der Aufsichtsrat den Vorstand.

Ein Anliegen? Dann wenden Sie sich gern direkt an den Aufsichtsrat per Mail.